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Betreuung und Verhinderungspflege

Nach dem neuen Pflegestärkungsgesetz, das seit Januar 2017 in Kraft gesetzt ist, bekommen nicht nur Demenzpatienten, sondern auch alle Menschen, die Pflege brauchen, zusätzlich bis zu 125 Euro im Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Wofür kann das Betreuungs- und Entlastungsgeld ausgegeben werden?

Das Geld ist nicht für die Pflege selbst gedacht,  sondern für Betreuungs-und Entlastungsleistungen des Patienten und deren Angehörigen. Dazu gehören etwa das Üben von selbstständigem An- und Ausziehen mit einer Pflegekraft unserer Sozialstation, kleine Hilfen im Haushalt oder im Alltag, etwa Fahr- und Begleitdienste oder Hilfe für Einkäufe.

Verhinderungspflege

Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, brauchen Sie auch mal eine Auszeit um bei Kräften zu bleiben. Sei es Urlaub oder nur Stundenweise. Auch hier können wir Ihnen helfen. Die Pflegekasse stellt hierfür ein Budget von € 1.612.- pro Jahr zur Verfügung. Sprechen Sie uns an, wir machen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

 

 

 

 

 

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