Beratungsbesuche nach §37 SGBXI
Wenn Sie bei bestehendem Pflegegrad selbst pflegen, führen wir für Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätze nach §37 SGBXI durch. Diese Pflegeberatung dient der Sicherung der Qualität und findet in folgeneden Abständen statt:
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
- Bei Pflegegrad 1 ist der Beratungseinsatz freiwillig und kann maximal einmal pro halbjahr abgerufen werden
Rufen Sie uns an! Gerne beantworten wir Ihnen alle weiteren Fragen rund um den Beratungseinsatz.
Beratungseinsatz
Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes versorgt werden und Pflegegeldleistung erhalten, müssen nach §37 Absatz3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dies wird auch als „Beratungseinsatz“ bezeichnet.
Ihre Ansprechpartnerin:
Birgit Steinhard
Pflegefachkraft
Kontaktieren Sie uns
Die Sozialstation Augsburg-Lechhausen e.V. ist eine gemeinnützige, caritative Einrichtung. Unser Verein blickt auf eine über 100-jährige Tradition zurück und arbeitet eng mit den Pfarreien in Lechhausen, Hammerschmiede und Firmhaberau zusammen.
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Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr